Sachverständig in Krantechnik

Als „Instandhalter aus Leidenschaft“ beschäftigt ISM mehrere hoch qualifizierte und geschulte Sachverständige.
Sie beurteilen ihre Krananlage in Bezug auf Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf, definieren vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Anlagenausfällen, ermitteln die Restnutzungsdauer und erstellen Schadensgutachten.
Hierzu gehört oft eine genaue Vermessung von Krananlage und Kranbahn, die ISM Spezialisten lasergestützt durchführen und dokumentieren.
Darüber hinaus planen und projektieren sie die Neuanlagen und Umbauten nach ihren Vorgaben und betrieblichen Belangen, elektrisch wie mechanisch.
Für Wartungs- und Inspektionsarbeiten im „Full Service“ berechnen Sie zugehörige Zeit Intervalle und stimmen diese mit Ihnen ab.

 

Machbarkeit-/
Konzeptstudie

  • Grundlagenermittlung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Einsatz innovativer Technologien
  • Ist-Aufnahme/Aufmaße
  • Lastenheft erstellen

 

Engineering

  • Planung
  • Berechnung
  • Konstruktion von Bauteilen oder Baugruppen sowie Erstellung von Zeichnungen und Stücklisten

 

Statik

  • Erstellen von prüffähigen statischen und/oder maschinentechnischen Berechnungen

 

Kran- und Kranbahnvermessung

  • Vermessen der Kranbahn auf Einhaltung der geometrischen Anforderungen nach VDI3576
  • Tabellarische und grafische Auswertung je Kranbahn
  • Zuordnung zu den Toleranzklassen VDI3576

 

Abnahme durch den Prüfsachverständigen Krane

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch den ermächtigten Sachverständigen für die Prüfung von Kranen gemäß §25 DGUV Vorschrift 52 und §14, Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung.
  • Bestehend aus:
    – Dokumentationsprüfung
    – Kontrolle der technischen Dokumentation
    – Sichtprüfung
    – Prüfung des Krans hinsichtlich seiner Ausrüstung
    – Prüfung der Tragkonstruktion
    – Prüfung der Eignung des Krans
    – Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen hinsichtlich Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit
    – Funktionsprüfung des gesamten Krans, ohne Last
    – Funktionsprüfung mit Last
    – Nachbegehung
    – Dokumentation / Prüfergebnis

 

Gutachten

Erstellen von Gutachten aus:

  • Systemanalyse
  • Schadensanalyse

 

Gefährdungsbeurteilung Kran

Die BetrSichV fordert in §3 „Gefährdungsbeurteilung“ die Arbeitgeber auf, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Für alle Krananlagen sind Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Für vorhandene Krane sind, soweit noch nicht vorhanden, Gefährdungsbeurteilungen nachträglich zu erstellen. Für einen neuen Kran sollte vor der Auswahl und Beschaffung mit der Gefährdungsbeurteilung begonnen werden.

Unser Kransachverständiger ist zudem eine zertifizierte, fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge.

 

Ermittlung Restnutzungsdauer

Berechnung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer Ihrer kraftbetriebenen Seil- und Kettenzüge bzw. Krane zum Heben von Lasten gemäß §23 Absatz 4 DGUV Vorschrift 54.